Verkehr

Die Radwegebenutzungspflicht behindert die Entwicklung des Radverkehrs

 

FahrradwegendeFahrradweg in die Sackgasse, Engesohde, Südstadt, Hannover

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 24. April 2014 einem Kläger Recht gegeben, der sich von der Stadt Hildesheim gezwungen sah, auf einem unzureichenden Fahrradstreifen fahren zu müssen (Aktenzeichen 7 A 5659/13). Dieses Urteil stellt einmal mehr die Radwegebenutzungspflicht in Frage.

Die Radwegebenutzungspflicht wird mit Hilfe von blauen Verkehrsschildern dort eingesetzt, wo Autofahrende durch Fahrräder auf der Straße in ihrem Verkehrsfluss gestört werden könnten. Folge ist der Zwang für Radfahrende, die Straße zu verlassen und dann auf häufig unzureichenden Radwegen in Konkurrenz zum Fußweg ausgebremst zu werden. Wer dem blauen Schild nicht folgt, setzt sich ins Unrecht.

Mit der Zunahme des Radverkehrs verschärft sich diese Ungleichheit zwischen Rad- und Autoverkehr. Nur mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht lässt sich Gleichheit, Flexibilität in der Flächennutzung und mehr Sicherheit erreichen.

Wenn die schnelleren FahrradfahrerInnen auf die Straße ausweichen können, entsteht mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende. Selbst die Bundesanstalt für Straßenwesen weist darauf hin. Für FußgängerInnen und Kinder entstehen mehr Raum und weniger Gefahren durch die Verlagerung des schnellen Radverkehrs auf die Straße. RadfahrererInnen werden für den Autoverkehr sichtbarer. Vor allem die vielen Unfälle mit Verletzungsfolgen für RadfahrInnen durch falsches Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugen werden zurückgehen. Dass dies kein Wunschdenken ist, zeigen Beispiele aus Kommunen, die die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben haben.

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Flying Dutchman, Offensteinstraße, Linden-Nord, Hannover

Radfahren ist in den Ballungszentren schon heute gleich schnell wie der Autoverkehr. Ein Grund mehr, die Straße konsequent für den Fahrradverkehr zu öffnen. Die Vielfalt des Fahrradverkehrs von Alttagsradelnden, Berufsradelnden, E-Bikern, Rennradfahrenden, Lastenfahrzeugen, Ganzjahresradlenden und LernanfängerInnen erfordert eine neue Aufteilung der städtischen Wegeflächen unter den VerkehrsteilnehmerInnen.

Wir brauchen eine neue Kultur des Respekts füreinander im Straßenverkehr. Nur eine Gleichberechtigung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen auf der Straße fördert die gegenseitige Rücksichtnahme.

Peter Trinks, Verkehrsexperte der Polizei Hannover, unterstützt diese Forderung: „Dann gelangen die Radler ins Sichtfeld der Autofahrer“, so sein Kommentar in der HAZ vom 15. März 2014.

Siehe auch blog.gardemin/verkehr