Wohnen

Nein zum häuslichen Kontaktverbot der Landesregierung!

Am 4. April 2020 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die den Besuch von Freunden und selbst von Familienangehörigen, die nicht zum Haushalt gehören, verbietet. Bislang war trotz der Corona-Pandemie der Besuch eines Menschen erlaubt und diente der Aufrechterhaltung der nächsten sozialen Beziehungen. Ganz überwiegend wurde die Kontaktreduzierung zum Schutz der Bevölkerung freiwillig eingehalten und hat nachweislich den Infektionsanstieg reduziert. Der nun eingeführte harte Erlass führt zu sozialer Isolation und zieht schwere Folgen und Vertrauensverlust in den Staat nach sich.

Erlass der Landesregierung zum häuslichen Kontaktverbot

Der Erlass wurde weder öffentlich diskutiert noch seitens der Landesregierung kommuniziert. Die Verordnung steht im krassen Widerspruch zur verlangsamten Entwicklung der Infektionszahlen und zu Maßnahmen, wie der Öffnung von Baumärkten oder der Förderung von Wanderarbeit in der Landwirtschaft. Der Besuch von Freunden muss ab jetzt in der Elektroabteilung des örtlichen Baumarktes oder an der Gemüseauslage des Supermarktes zustande kommen, weil die Landesregierung die private Wohnung unter Generalverdacht stellt. Mit der Verordnung kann sich die Bevölkerung des staatlichen Eingriffs in die Wohnsphäre nicht mehr sicher sein. Aus gutem Grund schützt das Grundgesetz in Artikel 13 den innersten Kern des sozialen Zusammenlebens: “Die eigene Wohnung ist unverletztlich.” Jetzt werden die Wohnungen zu Orten strafbarer Handlungen, flankiert mit Telefonnummern, die zur Meldung von Verstößen auffordern. Ein entsprechender Bußgeldkatalog mit hohen Strafen soll folgen.

Linden hält sich an die Vorgaben der Landesregierung, sie müssen aber nachvollziehbar sein

Auch wenn die Landesregierung sich auf den Schutz von Seuchen berufen wird, hätte es statt einer Einführung durch die Hintertür einer strengen verfassungsrechtlichen Prüfung und der Diskussion bedurft. Auch das Infektionsschutzgesetz gibt dem Staat keinen Freibrief für Kontaktsperren. Dort steht in Artikel 28 nur allgemein etwas von “notwendigen Schutzmaßnahmen”, eine völlige Isolation ist damit nicht gedeckt. Und es wird sich auch nicht um eine vorübergehende Maßnahmen handeln, denn wir sind alle über Jahre potenzielle Träger des Corona-Virus. “Das ist nicht mehr die Demokratie, die wir kennen”, schreibt Michael Jäger im Freitag vom 3.4.2020. Erst der Lauschangriff auf unsere Wohnung, jetzt das Kontaktverbot in unserer Wohnung und was kommt als nächstes? Wir erleben eine Aushöhlung der Grundrechte, die einer freiheitlichen Demokratie nicht würdig ist. Selbst konservative Grundrechtler wie Hans-Jürgen Papier sind entsetzt über die Vorgänge: “Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet” (Süddeutsche Zeitung 1.4.2020). Wir sind nicht in China und wollen auch kein zweites Ungarn. Ich appelliere an alle, den Unmut gegenüber den verantwortlichen Landespolitikerinnen und -politikern von SPD und CDU sichtbar zu machen.

Sport am Küchentisch in Corona-Zeiten

Nachtrag: Die Landesregierung hat bekannt gegeben, die beschlossene häusliche Isolation wieder rückgängig machen zu wollen. Demnach wird die am 4.4.2020 in Kraft getretene Verordnung “zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind.”