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Demokratische Willensbildung in Zeiten der Corona-Krise

Der politische Betrieb ist in Hannover nahezu zum Erliegen gekommen. An der vergangenen Ratssitzung haben nur noch 47 von 65 Ratsleuten teilgenommen. Die Aussprache wurde vollkommen eingestellt. Die demokratischen Fachausschüsse sind bis auf Weiteres gestrichen worden, alle Entscheidungen werden derzeit vom Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren oder direkt durch die Verwaltung über eine für die Zeit der Corona-Krise erweiterte Verfügungsermächtigung getroffen. Die Reduzierung der demokratischen Willensbildung schadet der kommunalen Demokratie. Und es schadet auch der Reputation der Verwaltung, die ihre Entscheidung nicht demokratisch legitimieren kann.

Demokratie ist aber als Form der Mitwirkung aller, als Selbstverwaltung und Wettbewerb der Überzeugungen zu sehen. Gegen Machtfülle und autokratische Strukturen. Nun könnte man einwenden, der Notfall rechtfertige die Mittel der maximalen Einschränkung. Das gilt aber nicht für die verfassungsgebenden Grundrechte und dazu gehört die parlamentarische Entscheidungsfindung. Kommunale Entscheidungen benötigen der abwägenden Diskussion und der kritischen Öffentlichkeit. So stehen derzeit mit der Planung des 18. Gymnasiums und der Planung einer integrierten Gesamtschule zwei millionenschwere und kontrovers diskutierte Entscheidungen im Verfahren. Auch hat der Kämmerer einen 400 Millionen Euro schweren Nachtragshaushalt angekündigt. Die maßgebliche Kommunalverfassung verweist ausdrücklich darauf, den Fachausschuss “einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert” (§72). Anstehende Entscheidungen sollte nicht der Verwaltungsausschuss allein übernehmen, denn er tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die zentrale demokratische Vertretung, die Ratsversammlung, sollte als finales Entscheidungsgremium ohnehin nicht zur Disposition stehen.

Coronazeiten: Ratsversammlung im Kongresszentrum am 26.3.2020 mit 2 Meter Sitzabstand

Wir müssen uns als Ratsleute dieser Verantwortung gerade in krisenhaften Zeiten bewusst werden. Wir vertreten die Menschen aus unseren Stadtbezirken, die Verwaltung ist dazu nicht ermächtigt. Gerade in der derzeitigen Situation, in der Menschen in unserer Stadt gesundheitlich schwer getroffen und wirtschaftlich an den Rand der Existenz gebracht werden, bedarf es überlegter demokratischer Willensbildung zum Wohl der Stadt Hannover. Es ist öffentlich nicht vermittelbar, wenn Baumärkte für tausende Einkaufende wieder geöffnet werden, ein Fachausschuss mit elf Ratsleuten jedoch die Tätigkeit einstellt. Auch die Ratsversammlung mit 65 Ratsmitgliedern kann – wie bereits erfolgreich erprobt und ohne Krankheitsfall im Nachgang – im Kongresszentrum unter ausreichender Wahrung der Abstandsregeln abgehalten werden. Auch tagen weiterhin die Landesparlamente und der Bundestag, so wie auch andere im Team Arbeitende wie Gesundheitseinrichtungen, Produktionsstätten und Handwerksbetriebe das öffentliche Leben aufrecht halten. Das Land Niedersachsen hat zudem in seiner Corona-Verordnung vom 2.4.2020 die Versammlung der Vertretungskörperschaften ausdrücklich genehmigt. Zulässig ist die “Wahrnehmung der Aufgaben (..) als Mitglied kommunaler kommunaler Vertretungen” (§3,17).

Es könnten auch die nicht im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehenden Entscheidungen verschoben und dann in einem kürzer getakteten Sitzungsverfahren bei gelockerten Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden. Bereits heute braucht der Beschluss von wichtigen Entscheidungen mehrere Monate Verfahrenszeit. Im Zeichen der Krise im Schnellverfahren durchgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss wären eine Umgehung der Kommunalverfassung zur Erwirkung eines zeitlichen Gewinns. Demokratie ist anstrengend, sie muss sich aber gerade auch in Krisenzeiten als wirksames und vertrauenstärkendes Mittel bewähren.

Videokonferenzen aus dem Home-Office